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Finanzielle Mittel

Der finanzielle Teil der Zivilliste deckt alle direkt vom König zu tragenden Kosten, die mit seiner Funktion verbunden sind, und zwar im weitesten Sinne des Wortes (angestelltes Personal, Material, Kosten der täglichen Arbeit sowohl des Königs als auch der Königin (Aktivitäten, Empfänge…), Wartung und Pflege der Königlichen Paläste von Brüssel und Laeken, Kosten für Strom, Wasser, Fuhrpark, Kraftstoff, Verwaltung, Versicherungen, Geschenke für Jubilare, Lebensunterhalt, …. ).

Alle Einkäufe von Gütern und Diensten werden seit Juli 2013 mit den gültigen indirekten Steuern belastet.

Artikel 2 des Gesetzes vom 27. November 2013 legt den Grundbetrag der Zivilliste auf 11.554.000 Euro fest.

Neben den direkt vom König aus der Zivilliste getragenen Kosten werden auch eine Reihe unterstützende Dienste zur Funktionieren der Monarchie vom Staat geleistet und finanziell getragen. Seit Amtsantritt des heutigen Königs werden alle hierfür vorgesehenen Budgetlinien aus Gründen der Transparenz in einem gemeinsamen Haushaltsprogramm des Allgemeinen Ausgabenhaushaltes des Föderalstaates zusammengelegt. Es ist deshalb jederzeit möglich, die gesamten “Kosten” des Funktionierens der Monarchie nachzuprüfen.