VoG Hilfsfonds der Königin
Die gemeinnützige Organisation Hilfsfonds der Königin bietet bedürftigen und sich in einer Notlage befindlichen Menschen Hilfe. Die VoG möchte Ihre Majestät die Königin auf diese Weise bei ihrem philanthropischen und sozialen Engagement unterstützen.
Die VoG ist in zwei Bereichen tätig: Hilfeersuchen und Projektunterstützung
- Hilfeersuchen an den König und die Königin
Jedes Jahr gehen bei der Abteilung für Petitionen und soziale Angelegenheiten des Königlichen Palastes mehr als 10.000 Hilfegesuche für finanzielle und soziale Probleme ein. Jede Anfrage wird von diesem Dienst geprüft und führt zu einer der folgenden Maßnahmen:
- Stellungnahme oder Beratung der betroffenen Person und, falls erforderlich, Weiterleitung an eine geeignete Unterstützungsorganisation.
- Kontaktaufnahme über die Abteilung Petitionen und soziale Angelegenheiten mit den betroffenen offiziellen Stellen oder Organisationen (Föderaler Öffentlicher Dienst, Gemeinde, ÖSHZ, LIKIV, Wohnungsfonds, LfA usw.) zur Prüfung oder Nachverfolgung der Situation.
- Für jeden Antrag auf finanzielle Unterstützung wird eine Untersuchung beim öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) oder einem anerkannten und befugten Sozialdienst beantragt. Wenn der Antrag auf finanzielle Unterstützung gerechtfertigt ist, kann die Abteilung für Petitionen und soziale Angelegenheiten eine einmalige finanzielle Unterstützung durch die VoG Hilfsfonds der Königin gewähren.
Ein Hilfegesuch kann auf zweierlei Art beim Königlichen Palast eingereicht werden:
- Sie können schnell und einfach dieses Online-Formular ausfüllen.
- Sie können einen Brief, in dem Sie Ihre Situation, die gewünschte Hilfe und Ihre Wohnanschrift angeben, an die unten stehende Adresse senden:
An Seine Majestät den König / An Ihre Majestät die Königin
Königlicher Palast
1000 Brüssel
(Eine Briefmarke auf dem Brief ist nicht erforderlich)
- Projektunterstützung
Die VoG Hilfsfonds der Königin unterstützt Projekte, die jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren bei der Entwicklung ihrer Lebenspläne helfen. Zielgruppe der geförderten Projekte sind junge Menschen, die Waisen sind oder in Heimen und/oder Pflegefamilien untergebracht wurden. Sobald diese Jugendlichen volljährig werden, müssen sie die betreuenden Einrichtungen verlassen und sind dann oft sich selbst überlassen, ohne ausreichende Betreuung.
Der Hilfsfonds richtet sich an junge Menschen in prekären Situationen, genau zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihren eigenen Weg einschlagen möchten.
Die Unterstützung konzentriert sich auf drei Säulen:
- Selbstermächtigung junger Erwachsener
- ihre soziale Integration
- und ihre Unterbringung in einer Struktur, die sie im Hinblick auf ein eigenständiges Leben begleitet
Die gemeinnützige Organisation Hilfsfonds der Königin arbeitet völlig unabhängig von der Zivilliste Seiner Majestät des Königs und hat einen eigenen Verwaltungsrat sowie eine eigene Generalversammlung.
Seit 2020 unterstützte Projekte
Seit 2020 hat der „Hilfsfonds der Königin“ sechs Projekte unterstützt, die gefährdeten jungen Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft helfen:
- Das „VIC“-Projekt der Königlichen Gesellschaft zum Schutz von Kindern
- Das Projekt „De Grote Stap“ der gemeinnützigen Vereinigung „Cachet“
- Das „Bootsmannen“-Projekt der gemeinnützigen Organisation „Koninklijk Werk IBIS“ (dt. Königliches Werk IBIS)
- Das Wohnprojekt Auton'home der gemeinnützigen Organisation „Aufnahmeheime von Spullenhulp/Les Petits Riens“
- Das Projekt „Aan het stuur“ (dt. „Am Steuer“) der Organisation „Ons Tehuis“ (dt. „Unser Zuhause“)
- Die VoG „Solidariteit Huisvesting“ (frz. „Solidarité Logement“, dt. „Solidarisches Wohnen“)
Neuer Förderzeitraum 2026 – 2028
Aufgrund der Erfahrungen, die die Königin bei ihren Besuchen vor Ort bei zahlreichen Organisationen gemacht hat, und unter Berücksichtigung ihrer Prioritäten und der finanziellen Möglichkeiten der VoG beschloss der Verwaltungsrat, die Unterstützung fortzusetzen.
Für den Zeitraum 2026 bis 2028 wurden drei Projekte ausgewählt. Sie alle zielen darauf ab, junge Menschen in prekären Situationen zur Selbstständigkeit zu führen und werden jeweils drei Jahre lang unterstützt.
- KAP Stabilisierung – VoG CEMO (Brüssel, Sint-Gillis)
Das Projekt Kot Autonome Provisoire (KAP) Stabilisierung ist ein Projekt zur Unterbringung und psychosozialen Unterstützung besonders gefährdeter Heranwachsender. Es baut auf dem bestehenden Programm KAP Transit auf, das junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren durch Unterbringung und erzieherische psychosoziale Beratung unterstützt.
Das Projekt KAP Stabilisierung konzentriert sich auf junge Menschen mit komplexeren Bedürfnissen, wie z. B. psychischen Problemen, manchmal in Kombination mit Suchtproblemen und Obdachlosigkeit. Sie benötigen eine intensivere und angemessenere Unterstützung. Dank der Unterstützung durch den Hilfsfonds kann dieses neue Programm umgesetzt werden. Das Projekt bietet einen flexiblen Übergang zwischen KAP Transit und KAP Stabilisierung, sodass jeder Jugendliche eine auf seine Situation und Entwicklung zugeschnittene Betreuung erhält.
- aPart-Brug_9 – VoG Part (Gent).
Dieses Projekt begleitet junge Erwachsene im Alter von 17 bis 25 Jahren, die eine Vorgeschichte in der Jugendhilfe haben und selbstständig leben möchten. Jeder Jugendliche erhält eine persönliche Betreuungsperson, die ihn bei wichtigen Schritten in Richtung Selbstständigkeit unterstützt. Diese Betreuung umfasst sowohl praktische Hilfe, z. B. bei der täglichen Pflege der Wohnung und dem Aufbau nachbarschaftlicher Kontakte, als auch erforderlichenfalls Vermittlung. So verbindet das Projekt persönliches Wachstum mit konkreter Unterstützung. Die Unterstützung aus dem Hilfsfonds wird für die Bezahlung dieser Betreuungsperson verwendet.
- Kots tremplin 18-25 ans – VoG Relogeas (Monceau-sur-Sambre)
Dieses Projekt unterstützt junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die ihr Elternhaus oder eine Jugendeinrichtung bei Erreichen der Volljährigkeit verlassen müssen und denen die Obdachlosigkeit droht. Für einige Jugendliche, die an Integrations-, Ausbildungs- oder Beratungsprojekten bei Relogeas teilnehmen, ist ein Aufenthalt von bis zu einem Jahr nicht ausreichend.
Kots Tremplin bietet daher Wohnungen mit einem ein- bis dreijährigen Vertrag an, zugeschnitten auf die individuelle Situation des Jugendlichen. Das Projekt stärkt bestehende Teams und baut eine längerfristige Struktur auf, sodass die jungen Menschen nicht nur eine Unterkunft erhalten, sondern auch die erforderliche Betreuung, um unabhängig zu werden. Dank der Unterstützung aus dem Hilfsfonds kann Relogeas eine/-n Erzieher/-in in Teilzeit einstellen.