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Königliche Gunstbezeigungen

Der König und die Königin sowie die anderen Mitglieder der Königlichen Familie gewähren verschiedenen Körperschaften regelmäßig ihre Gunst, zum Beispiel:

Der Titel „Königlich“

Der Titel „Königlich" kann vom König belgischen Vereinigungen verliehen werden, die seit 50 Jahren ununterbrochen bestehen. Auch andere Kriterien finden Berücksichtigung wie eine gute Verwaltung, ein von der Vereinigung verfolgtes nicht merkantiles Ziel, ihre Vitalität usw.

Die ständige hohe Schirmherrschaft

Die ständige hohe Schirmherrschaft eines Mitglieds der Königlichen Familie ist eine Gunst, die einer Vereinigung mit Sitz in Belgien für einen Zeitraum von 2 oder 5 Jahren gewährt wird.

Die antragstellende Vereinigung muss sich eines untadeligen und soliden Rufes erfreuen und lobenswerte Ziele sportlicher, karitativer, kultureller oder wissenschaftlicher Art verfolgen.

Bei einem Regentschaftswechsel verliert die ständige hohe Schirmherrschaft des Königs oder der Königin ihre Gültigkeit. Diejenige der anderen Mitglieder der Königlichen Familie endet bei einem Wechsel ihres Statuts.

Die punktuelle hohe Schirmherrschaft

Die punktuelle hohe Schirmherrschaft eines Mitglieds der Königlichen Familie ist eine Gunst, die einer sportlichen, karitativen, kulturellen oder wissenschaftlichen, aber nicht merkantilen Veranstaltung gewährt wird.

Ein Preis

Ein Mitglied der Königlichen Familie kann dem Sieger eines Wettbewerbs oder einer Ausstellung einen Preis verleihen. Im Falle wiederkehrender Veranstaltungen wird dieser Preis alle fünf Jahre vergeben, vorausgesetzt, der Wettbewerb fällt mit einem wichtigen Jahrestag der antragstellenden Vereinigung zusammen. Für gewisse Veranstaltungen kann allerdings aufgrund ihrer Bedeutung oder ihrer Ausstrahlung auf nationaler Ebene eine Ausnahme gemacht werden.

Das Zeugnis als Hoflieferant

Die Verleihung des Zeugnisses eines designierten Hoflieferanten bestätigt die Qualität eines dem König und der Königin durch die regelmäßige Lieferung von Gütern und/oder die Erbringung von Dienstleistungen geleisteten Dienstes.

Die designierten Hoflieferanten haben sich in der VoG „Die designierten Lieferanten des Hofes von Belgien“ zusammengeschlossen: http://www.dghb.be/de/

Die Voraussetzungen für die Verleihung sowie die damit verbundenen Privilegien und Pflichten sind im Dokument „Von den Inhabern des Zeugnisses des designierten Hoflieferanten zu beachtende Regeln“ zusammengefasst.

Die Liste der designierten Hoflieferanten wird am 15. November eines jeden Jahres aktualisiert.

Ein Ehrenvorsitz

Angesichts der langfristigen Verbindung, die zwischen der Vereinigung oder dem Ausschuss und dem betreffenden Mitglied der Königlichen Familie entsteht, handelt es sich hier um eine einmalige Gunst. Folglich darf diese Gunst lediglich beispielhaften Vereinigungen mit einer starken Ausstrahlung gewährt werden, deren Hauptaktivitäten eine vorrangige Verbindung zu dem entsprechenden Mitglied der Königlichen Familie aufzeigen.

Der Ehrenvorsitz eines Mitglieds der Königlichen Familie wird für einen verlängerbaren Zeitraum von 2 bis 5 Jahren zugesprochen.

Der Titel „Ehrengouverneur“ des Königs

Diese Gunst wird bestimmten Service-Clubs (Wohltätigkeitsvereinen) gewährt.

Eine Königliche Bezeichnung

Hierbei handelt es sich um die Verleihung des Namens eines Mitglieds der Königlichen Familie für eine öffentliche Straße oder Anlage (Straße, Avenue, Platz, Grünanlage, Boulevard). In Ausnahmefällen ist eine solche Bezeichnung auch für Blumen, Institutionen, Krankenhäuser, Schiffe, Flugzeuge, Heißluftballons und Glocken zulässig.

Sondervertreter/in

Der absolute Ausnahmetitel des „Sondervertreters“, der „Sondervertreterin“ kann von einem Mitglied der Königlichen Familie auf Anfrage einer internationalen humanitären Organisation angenommen werden, deren Hauptaktivität mit dem Arbeitsbereich des betreffenden Mitglieds der Königlichen Familie übereinstimmt.