Wichtige Daten
Nationalfeiertag, 21. Juli
Der Nationalkongress vom 19. Juni 1831 beschloss durch Dekret, den Jahrestag der Ereignisse vom September 1830 jedes Jahr feierlich durch Volksfeste zu begehen. Das Gesetz vom 20. August 1880 schrieb vor, den Nationalfeiertag am dritten Sonntag des Monats August zu begehen. Dieses Gesetz wurde durch das Gesetz vom 27. Mai 1890 außer Kraft gesetzt, welches vorsah, dass der 21. Juli, Jahrestag der Vereidigung von König Leopold I., zum Nationalfeiertag werden sollte. Auch während der beiden darauf folgenden Tage sollten Festlichkeiten stattfinden, ohne dass diese beiden Tage jedoch auch offizielle Feiertage würden.
Somit wurde am 21. Juli 1890 der Nationalfeiertag erstmals an einem 21. Juli gefeiert.
Was die Parade betrifft, so fand am 22. Juli 1890 eine Militär- und Zivilparade statt. 1895 geschah dies am 23. Juli. Erst 1905 wurde das Datum der Parade auf den 21. Juli festgelegt. Die Parade findet üblicherweise auf dem Platz der Paläste statt.
Fest des Königs, 15. November
Seit 1866 wird das Fest des Königs am 15. November, dem Namenstag von Leopold (im germanischen Kalender) und Albert (allgemeiner Kalender) gefeiert.
Die Bezeichnung „Fest der Dynastie" war während der Regentschaft von Prinz Charles benutzt worden. Diese Bezeichnung ist jedoch unrichtig, wie in einem Rundschreiben des Innenministers aus dem Jahr 1953 hervorgehoben wird.
Gedenkfeier für alle verstorbenen Mitglieder der Königlichen Familie, am 17. Februar
Am 17. Februar 1935 wurde eine Messe zum Andenken an den Tod von König Albert I. gefeiert, der 1934 bei einem Unfall in Marche-les-Dames ums Leben gekommen war. Nach dem Tod von Königin Astrid am 29. August 1935 wurde beschlossen, am 17. Februar aller verstorbenen Mitglieder der Königlichen Familie zu gedenken. Bei der jedes Jahr an diesem Datum in der Kirche von Laeken gefeierten Messe handelt es sich um eine Familienfeierlichkeit.