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Infrastruktur

Der Königliche Palast von Brüssel und das Schloss von Laeken

Das Gesetz über die Zivilliste stellt im Artikel 6 den Königlichen Palast in Brüssel und das Königliche Schloss in Laeken, die beide zum Vermögen des Föderalstaates gehören, dem König zur Ausübung seines hohen Amtes zur Verfügung.

Residenz der Königlichen Schenkung

Laut Testament des Königs Leopold II., der die Königliche Schenkung durchführt, werden einige Residenzen dem König und den Mitgliedern der Königsfamilie zur Verfügung gestellt. Diese Residenzen gehören also nicht zum Privatvermögen des Königs.

Hier die heutige Bewohnung:

  • Das Schloss von Ciergnon
    steht Seiner Majestät der König zur Verfügung
  • Schloss Belvédère
    Seiner Majestät König Albert II
  • Villa "Schonenberg" in der Domäne Stuyvenberg
    Ihrer Königlichen Hoheit Prinzessin Astrid
  • Villa Clémentine in Tervuren
    Seiner Königlichen Hoheit Prinz Laurent