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Interessenbekundungen

In anderen Fällen beziehen sich die Interessenbekundungen unserer Herrscher besonders auf einzelne Personen. Hier einige Beispiele:

Gesuche

Die Bearbeitung von Gesuchen sowie die aufgrund der vielfältigen Gesuche, die der König täglich erhält, einzuleitenden Maßnahmen entsprechen seiner natürlichen Funktion als Ombudsmann, als Mittler zwischen den Bürgern und den verschiedenen Behörden.

Ziel des Abteilung Gesuch und Soziales des Palastes ist es, jenen Personen zu helfen, die sich in letzter Instanz an den König, an die Königin sowie an die anderen Mitglieder der Königlichen Familie wenden.

Alle diese Gesuche werden einer eingehenden Prüfung unterzogen und erfordern regelmäßige Kontakte zwischen dem Palast, den Behörden und den zuständigen Diensten.

Um ein Hilfegesuch einzureichen, senden Sie einfach eine E-Mail an die Adresse requests@kppr.be. Bitte schildern Sie in dieser E-Mail die Situation und die gewünschte Hilfe und geben Sie die Wohnanschrift an. Alternativ können Sie auch einen Brief an Seine Majestät den König an die folgende Adresse schreiben:

Seine Majestät der König                                                                                                                                                       
Koninklijk Paleis, 1000 Brüssel

Eine Briefmarke ist nicht erforderlich.

Die Dienststelle kann auch finanzielle Unterstützung bieten und arbeitet eng mit Organisationen zusammen, die Kindern in finanziell bedürftigen Familien helfen oder ihnen Laptops zur Verfügung stellen können. In all diesen Fällen ist ein von einer anerkannten sozialen Einrichtung erstellter Sozialbericht erforderlich. Ein derartiger Bericht ist bei der Abteilung Gesuche und Soziales erhältlich.

Jubilare

Hundertjährige und ältere Jubilare, Geistliche, die ihr 50., 60., 65. und 70. Priesteramtsjubiläum sowie Paare, die ihre Goldene, Diamantene, Brillantene, Eiserne oder Radiumhochzeit feiern, werden ebenfalls von unseren Herrschern beglückwünscht.

Patenkinder

Traditionsgemäß sind der König und die Königin Pate oder Patin des siebten Sohnes oder der siebten Tochter einer Familie, vorausgesetzt, diese Folge von Jungen und Mädchen ist ununterbrochen.

Der König oder die Königin können ihre Patenschaft dem siebten Sohn oder der siebten Tochter in Folge einer in Belgien seit ausreichend langer Zeit ansässigen Familie gewähren. Es handelt sich um eine königliche Gunst und die Gewährung erfolgt somit nicht automatisch.